Haftpflicht

schaden

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind,  haben Sie Anrecht auf Entschädigung sowie technischen und Rechtsbeistand.

Ihr Fahrzeug

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Anrecht, ihr Fahrzeug auf den Zustand unmittelbar vor dem Unfall wieder instand setzten zu lassen.  Dabei ist eine fachmännische und gewissenhafte Untersuchung des Schadens unabdingbar. 

Zusätzlich haben Sie meist noch einen Anspruch auf den sog. merkantilen Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Dabei ist die Wertminderung gemeint, die beim Verkauf des Fahrzeugs mit repariertem Schaden entsteht, im Vergleich zu Ihrem Fahrzeug ohne diese Schadenhistorie.

 

Technischer Beistand

Die Ermittlung des Schadensumfangs bei Verkehrsunfällen benötigt unbedingt fachmännische Unterstützung. Die Aufgabe des Sachverständigen ist es, den entstandenen Schaden vollumfänglich zu Dokumentieren. Oftmals haben selbst kleine Unfälle Einfluss auf sicherheitsrelevante Teile des Fahrzeugs, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.

Ebenso ist es die Aufgabe des Gutachters, die Reparaturumfänge in Art und Durchführungsweise festzulegen. Dabei wird der unmittelbar vor dem Unfall basierende Zustand des Fahrzeug als Referenz gewertet.
 

  • Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs vor dem Unfall auf dem freien Markt
  • Plausibilitätskontrolle des Schadensbildes mit dem Unfallhergang
  • Umfang und Durchführung der Reparatur (Tauschen oder Instand setzten bestimmter Teile)
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall)
  • Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs bestätigen
  • merkantiler Wertverlust des Fahrzeugs (Wertminderung des Fahrzeugs beim Wiederkauf mit repariertem Schaden)
  • Nutzungsausfallentschädigung (Für den Zeitraum der Reparatur Ihres Fahrzeugs)



Rechtlicher Beistand

Oftmals stellen sich die Kommunikation und die bürokratischen Abläufe mit der gegnerischen Versicherung als nervenaufreibend dar. Die Reparaturpunkte werden bestritten oder in Frage gestellt, die Klärung der Schuldfrage angezweifelt oder aber auch der Ablauf sehr in die Länge gezogen. Das kostet Sie in der Regel meist sehr viel Zeit und Kraft. 

Die Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanwalt steht Ihnen gesetzlich zu. Dieser übernimmt zumeist die Komplette Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung sowie auch Ihrem Sachverständigen.