Nachweiß der Reparatur

Falls Sie einen fiktiv abgerechneten Schaden nachträglich reparieren lassen, sollten Sie ihn unbedingt Dokumentieren lassen. 

Reparaturnachweiß

Falls Sie sich in einem Haftpflichtschadensfall dafür entscheiden sollten, die Reparaturkosten fiktiv abrechnen zu lassen, wird diese Abrechnung im HIS Verzeichnis der deutschen Versicherungswirtschaft eingetragen. Dieser Eintrag stellt sicher, das dieser Schaden in einem erneuten Schadenfall nicht nochmal abgerechnet werden kann.

Viele Geschädigte entscheiden sich meist nach der fiktiven Abrechnung dazu, das Fahrzeug selbstständig wieder Reparieren zu lassen. Entweder in einer Fachwerkstatt oder aber auch durch Fachpersonal aus dem Bekanntenkreis.  Wenn es sich dabei um eine fachgemäße und vollumfängliche Reparatur handelt, gilt der Schaden als repariert. Diese sollte aus folgendem Grund unbedingt bildlich dokumentiert werden:

  • Bei einem erneuten Unfall mit ähnlichen Schadensbild liegt die Nachweißpflicht in der Verantwortung des Geschädigten, das der Schaden aus dem HIS Verzeichnis vollumfänglich und Fachmännisch repariert wurde. 
  • Eine nachträgliche Dokumentation mit bei einem erneuten Schaden ist nahezu Unmöglich und kann trotzdem von der gegnerischen Versicherung abgelehnt werden.
  • Eine Dokumentation mit Rechnungen, Bildern und Videos mit Tagesnachweiß stellt eine sichere Grundlage für die Beweislast dar.


Gerne dokumentiere ich Ihre nachträglichen Reparaturen und stelle Ihnen einen vollumfänglichen Reparaturbericht dazu aus.